
Zum Feststellungsentwurf gehört nach RE 2012 im Teil B – Planteil – als Unterlagennr. 11 auch das Regelungsverzeichnis (Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen).
Hauptbestandteil dieses Planteils ist eine Liste, die auch ohne card_1 und außerhalb des card_1-Projektes erstellt werden könnte. Aber in den Lageplänen 1:1000 / 1:500 des Feststellungsentwurfs müssen die Nummern des Regelungsverzeichnisses lagerichtig aufgenommen werden, so dass es sinnvoll ist, Verzeichnis und Pläne auf einer gemeinsamen Datenbasis aufzubauen. Da die Nummern im Regelungsverzeichnis fortlaufend vergeben werden müssen, zeigt sich er Vorteil der gemeinsamen Datenbasis besonders dann, wenn im Laufe des Planungsprozesses Regelungen entfallen oder hinzukommen. In diesem Kurs lernen Sie, wie über card_1 eine automatische Positionierung der Nummern des RV im Lageplan erfolgt und wie diese Nummern bei Änderungen im Verzeichnis automatisch aktualisiert werden.
Planer, die Feststellungsentwürfe ausführen.
Kenntnisse der card_1-Grundlagen werden für diesen Kurs vorausgesetzt.
Die Teilnehmer sollen anschließend in der Lage sein, mittels card_1 Regelungsverzeichnisse so aufzustellen, dass Plan und Verzeichnis eine einheitliche Datenbasis haben und Aktualisierungen weitgehend automatisch erfolgen.
- Grunddaten für das Regelungsverzeichnis zusammentragen
- Texte des Regelungsverzeichnisses in Access-Datenbank speichern (keine MS-Access © Lizenz erforderlich)
- vorgefertigte Formulare für Eintrag der Regelungen nutzen
- Skript für Regelverzeichnisse anwenden
- RE-gerechte Ausgabe des RV mit speziellen Layouts über FastReport
- Nutzung von Projekt-Nebenattributen als Textvariable für die Nummern des Regelungsverzeichnisses im Lageplan
- Positionierung der Nummern des Regelungsverzeichnisses im Lageplan
- Synchronisierung der Nummern des Regelungsverzeichnisses zwischen Liste und Plan
Tipp: Sie können einen individuellen Termin für dieses Schulungsthema anfragen, nutzen Sie dazu dieses Formular.

Zum Feststellungsentwurf gehört nach RE 2012 im Teil B – Planteil – als Unterlagennr. 11 auch das Regelungsverzeichnis (Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen).
Hauptbestandteil dieses Planteils ist eine Liste, die auch ohne card_1 und außerhalb des card_1-Projektes erstellt werden könnte. Aber in den Lageplänen 1:1000 / 1:500 des Feststellungsentwurfs müssen die Nummern des Regelungsverzeichnisses lagerichtig aufgenommen werden, so dass es sinnvoll ist, Verzeichnis und Pläne auf einer gemeinsamen Datenbasis aufzubauen. Da die Nummern im Regelungsverzeichnis fortlaufend vergeben werden müssen, zeigt sich er Vorteil der gemeinsamen Datenbasis besonders dann, wenn im Laufe des Planungsprozesses Regelungen entfallen oder hinzukommen. In diesem Kurs lernen Sie, wie über card_1 eine automatische Positionierung der Nummern des RV im Lageplan erfolgt und wie diese Nummern bei Änderungen im Verzeichnis automatisch aktualisiert werden.
Planer, die Feststellungsentwürfe ausführen.
Kenntnisse der card_1-Grundlagen werden für diesen Kurs vorausgesetzt.
Die Teilnehmer sollen anschließend in der Lage sein, mittels card_1 Regelungsverzeichnisse so aufzustellen, dass Plan und Verzeichnis eine einheitliche Datenbasis haben und Aktualisierungen weitgehend automatisch erfolgen.
- Grunddaten für das Regelungsverzeichnis zusammentragen
- Texte des Regelungsverzeichnisses in Access-Datenbank speichern (keine MS-Access © Lizenz erforderlich)
- vorgefertigte Formulare für Eintrag der Regelungen nutzen
- Skript für Regelverzeichnisse anwenden
- RE-gerechte Ausgabe des RV mit speziellen Layouts über FastReport
- Nutzung von Projekt-Nebenattributen als Textvariable für die Nummern des Regelungsverzeichnisses im Lageplan
- Positionierung der Nummern des Regelungsverzeichnisses im Lageplan
- Synchronisierung der Nummern des Regelungsverzeichnisses zwischen Liste und Plan
Tipp: Sie können einen individuellen Termin für dieses Schulungsthema anfragen, nutzen Sie dazu dieses Formular.